Deutsches Rotes Kreuz
KV Rendsburg-Eckernförde
Ortsverein Eckernförde e.V.

Foto: Was ist zu beachten bei der neuen Datenschutz-Grundverordnung?

Foto: Pixabay

 

Liebe Facebook-Admins

 

Bitte mit "gelesen und akzeptiert" kommentieren. Viele Facebookgruppen und -seiten posten seit Tagen einen langen - leichtgläubigen - Satz, indem auf die neue DSGVO hingewiesen wird und es soll im Anschluss mit "gelesen und akzeptiert" werden. Der Administrator / Die Administratoren wollen sich so absichern. Wir sagen "Schwachsinn!"

 

Wir selber betreiben derzeit 2 Facebook-Seiten und haben mit dem Datenschutz auf Facebook nichts zu tun! Das macht - man mag es kaum glauben - Facebook selbst. Jeder Nutzer "unterschreibt" quasi mit seinem Einloggen die Datenschutzverordnung. Was er dann in eure Gruppe postet ist dann eine weitere "Unterschrift" , denn der Nutzer veröffentlicht es selbst. 

 

Ebenso das Thema "Fotografien in der EU verboten". Bei vielen Kreisverbänden oder sogar Landesverbänden ging das Thema rum, man darf keine Fotos mehr machen und wenn doch sollte man sich von jeder Person, die zu sehen ist, eine Einverständniserklärung / Erlaubnis einholen - da sagen wir ebenfalls, dass ist Schwachsinn. 

 

Das Thema wird - wie schon ewig - auf "jederzeit widerrufbare Einwilligung" aufgebaut. Auch nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung ab den 25.05. ist es so, dass Fotos von einzelnen Menschen oder von Menschengruppen gemacht werden darf, es darf das Bild auch Online gestellt und wenn eine abgebildete Person dagegen ist, kann sich formlos um die Löschung des Bildes bittet, der "Fotograf" muss dem nachkommen - Fertig - ( Art. 6 Abs 1 lit.f)

 

Für wen gilt eigentlich die neue DSGVO?

Alle Betreiber die Internetseiten und/oder Dienste anbieten, die Personendaten erheben und/oder verarbeiten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Seiten- oder Dienstbetreiber eine einzelne Person ist, ein Unternehmen, Sportverein etc.pp.

 

Wir raten den Internetseitenbetreibern - Schaut nach ob ihr Tools oder PlugIns benutzt, die personenbezogene Daten erhebt, erfasst und/oder verarbeitet. Anschließend prüft ihr, ob dieses Tool / PlugIn nach wie vor benötigt wird. (Bestes Beispiel - Google Analytics).

Wir selber haben den genannten Service und demzufolge unseren Datenschutz aktualisiert

 

 

Was ändert sich eigentlich durch die neue EU-DSGVO?

 

  • Personenbezogene Daten werden detaillierter definiert und besser geschützt.
  • Mehr Rechte für "natürliche Personen"
    • Zustimmung ist ausdrück erforderlich!
    • Recht auf Vergessen
    • Auskunft WELCHE Daten WO gespeichert werden - und seit wann - 
  • Höhere Bußgelder beim Verstoß
  • Extra-Territoriale Anwendung (Es spielt keine Rolle wo die Daten herkommen, sondern wo diese hin"fließen"
  • Risikobasierte Rechenschaftspflicht: Der Verantwortliche hat dafür Sorge zu tragen, dass alle wirksamen Maßnahmen ergriffen werden
  • Mitteilungspflicht bei Verletzungen
  • Konkrete Bestimmung wann ein Datenschutzbeauftragter zu ernennen ist
  • Datenschutz nach Entwurf
    • Übermittlung der Daten an betroffene Personen, Kontrolle ihrer Daten
    • Strengere technische u. organisatorische Maßnahmen

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